So schützen wir die Daten der Händler
Marktinformationen ja – Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen nein. Die Regeln orientieren sich an § 1 GWB, Art. 101 AEUV und den Leitlinien der EU-Kommission zum Informationsaustausch. Sie gelten für jede Auswertung, jede Detailseite, den Explorer, alle Exporte und Berichtsabos.
Marktwerte entstehen immer aus mehreren Händlern. Einzelne Preise, Mengen, Umsätze oder Bestände eines Händlers sieht niemand außer ihm selbst.
Ein Marktwert erscheint nur, wenn mindestens 5 unterschiedliche Händler dazu beitragen – sonst steht dort „zu wenige Datenquellen“. Wer eigene Werte kennt, dem zählen diese nicht mit.
Fällt ein Wert weg, werden bei Bedarf weitere Werte zusammengefasst, damit sich nichts aus Summen ableiten lässt.
Händlernamen, GLN und Filialbezeichnungen anderer Händler werden nie angezeigt. Filialwerte Dritter gibt es nur als Durchschnitte von Leistungsklassen.
Keine Prognosen, keine Preisempfehlungen, keine zukunftsbezogenen Preise. Auf Wunsch gelten Marktwerte erst mit Zeitverzug (z. B. nach Monatsende).
Lieferanten sehen Marken und Artikel anderer Lieferanten nur gebündelt.
Händler nehmen nur mit unterschriebenem Teilnahmevertrag teil und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – ihre Daten werden dann entfernt.
Keine personenbezogenen Daten in der Marktdatenbank. Exporte werden protokolliert, Hosting in Deutschland.
In Tabellen mit zwei Dimensionen (z. B. Region × Warengruppe oder im Explorer) gilt die Sperre je Zeile und je Spalte. Gruppen wie ABC-Klassen, Neuheiten oder Reichweitenklassen erscheinen nur, wenn auch ihre ausgeblendeten Bestandteile zusammen die Regeln erfüllen. Kumulierte Verläufe enden an der ersten Lücke.
Schätzungen gibt es nur für die eigenen Zahlen eines Händlers oder Lieferanten – nie für Marktwerte.